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Sankt Augustin (ots) - Auf der Bonner Straße (Bundesstraße 56/ B56) in Sankt Augustin kam es am 10.11.2015 gegen 23:15 Uhr zu einem Verkehrsunfall, bei dem Sachschaden in Höhe von rund 3500 Euro entstanden ist. Ein 33-jähiger Mann aus Asbach befuhr mit seinem blauen Mercedes die Bonner Straße in Richtung Siegburg. Während der Fahrt schrieb er nach eigenen Angaben auf seinem Smartphone eine SMS und sah dabei nicht auf die Fahrbahn. Dadurch geriet er mit seinem Fahrzeug nach links ab und kollidierte mit einer Verkehrsinsel, die auf der Fahrbahnmitte als Querungshilfe für Fußgänger eingerichtet ist. Durch die Kollision wurden sein Fahrzeug und die Verkehrszeichen auf der Verkehrsinsel beschädigt. Die zur Unfallaufnahme hinzugerufenen Polizisten hatten den Verdacht, dass der Abacher zudem auch Alkohol getrunken hatte. Ein Alkotest ergab einen Wert von 0,88 Promille. Auf der Polizeiwache musste der Unfallfahrer eine Blutprobe abgeben. Seinen Führerschein hielten die Beamten ein. Den 33-Jährigen erwartet nun ein Strafverfahren wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss.
Die Benutzung von Mobiltelefonen und Smartphones spielt leider bei Unfällen im Straßenverkehr eine immer größere Rolle.
Im Jahr 2014 starben auf den Straßen in Nordrhein-Westfalen 522 Menschen, das sind 8,6 % mehr als im Vorjahr.
Mit großer Sorge stellt die Polizei fest, dass sich Verkehrsteilnehmer zunehmend durch elektronische Geräte ablenken lassen. Studien belegen, dass die Fahrleistung von Autofahrern bei der Benutzung von Mobiltelefonen deutlich beeinträchtigt wird. Das Ablenkungspotential insbesondere bei Smartphones ist dabei erheblich höher als bei normalen Mobiltelefonen.
Wer z.B. bei Tempo 50 für zwei Sekunden auf das Display seines Telefons schaut, legt in der Zeit rund 30 Meter im Blindflug zurück. Im Falle eines Verkehrsunfalls kann die vorherige Benutzung eines Handys weitreichende Konsequenzen haben. Die Polizei kann das Gerät sicherstellen, um die Benutzung des Gerätes zum Unfallzeitpunkt nachzuweisen. Unter Umständen ergeben sich aus dieser Erkenntnis Probleme bei der Schadensregulierung, da die Nutzung als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden kann.
Die Nutzung von Mobiltelefonen während der Fahrt ist grundsätzlich verboten und wird seit dem 01.05.2014 mit einem Bußgeld in Höhe von 60,- Euro belegt, zusätzlich wird ein Punkt in Flensburg eingetragen. Das gilt ebenso für die Nutzung von Smartphones oder Tablets. (Bi)
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